A1: Herr Georg Renner, Kellner zu Michelfeld. A2: Peter Zatzer, Hammermeister zu der Ziegelmuell (Staubershammer, Lkr. Eschenbach). A3: Hermann Stauber zu Michelfeld. A1 - A3 für Abt Bartholomäus und den Konvent des Klosters Michelfeld einerseits. A4: Bernhard Kegler, Bürger und des Rats zu Auerbach. A5: Fritz Lobell, Bürger und des Rats zu Auerbach. A6: Hans Sigler von der Gemein zu Auerbach. A4 - A6 für Bürgermeister, Rat und Gemein der Stadt Auerbach andererseits. S: Stadt Auerbach. E: Abt des Klosters Michelfeld (eine gleichlautende Ausfertigung geht an die Stadt Auerbach). Betreff: Spruch in folgenden Irrungen: 1) Der jährliche Zins von 5 Gulden, den das Kloster auf dem Hammer zu Steinamwasser hat, soll von der Stadt Auerbach nicht mit Steuern beschwert werden. Beim Verkauf des Zinses soll die Stadt Auerbach ein Vorkaufsrecht haben. 2) Die zwei Höfe zu Steinamwasser, auf deren einem Heinz Lins und auf deren anderem Hans Wolf sitzen, sollen von der Stadt Auerbach nicht mehr mit Steuer und Reis beschwert werden. 3) Die Lehenstücke, die bei den von Auerbach sind oder noch kommen werden, sollen der Mannschaft, dem Stab und Stift Michelfeld unterworfen sein und von der Stadt Auerbach mit Steuer unbeschwert bleiben. Dagegen soll der jeweils vierte Teil des Eigentums, der Mannschaft und der Fasnachthennen vom Hammer in Steinamwasser samt ihrer daran gehabten Gerechtigkeiten der Stadt Auerbach bleiben, wobei jedoch der dem Kloster zustehende jährliche Zins von 5 Gulden davon ausgenommen bleiben soll. 4) Der Trieb an den Ebersberg bei dem Judenanger soll den von Auerbach laut eines Spruchs geliehen werden. 5) Dieser Spruch soll dem Entscheid Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) in allen Punkten unschädlich sein. Ein Pergamentzettel mit folgendem Wortlaut hängt der Urkunde an: Vnnd wiewol die verfugung vnnd pen irer freuenlich handlung, so sie mit abreissen ein fleischheusleins gegen stiefft Michelfeldt geübt, im spruchbrieff nit verleibt, haben sie doch zw hinlegung vnd abtrag desselben zwu wessene kertzen in die newen capellen machen lassen vnd dieselben durch Sigmund Krug[er], derzeit statschreiber zw Awerbach, am donderstag nach inuocauit zw frue vmb sechs hore zwgeschickt vnd vberentwort ao etc. decimo tercio (= 17. Februar 1513).

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Staatsarchiv Amberg
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