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Johann Carl Otto, öffentlicher kaiserlicher Notar, Stadtschultheiß zu Hachenburg, in Vollmacht für Damian Hermann von Holdinghausen zu Lützelau (Lützelaw), bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Herzogs Johann Georg von Sachsen und des Grafen Salentin Ernst zu Manderscheid von Hachenburg, den 3. und 13. Aug. 1678 über seine Belehnung mit den Saynischen Lehen des +Eberhard v. Holdinghausen d. A. die dieser von seinem +Schwager Gylbrecht von Gebhardshain (Gevertzhan) aus der Erbschaft des Gerhard v. Bicken überkommen hat.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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