Pfalzgraf Stephan bekundet auch für seine Erben, dass er Hamman Ulner von Dieburg, dessen Erben oder dem Urkundeninhaber eine jährliche Gülte von 180 Gulden Speyerer oder Wormser Währung auf dem Zoll zu der Mittelhütte zwischen Speyer und Worms gelegen, für schon erhaltene 3600 Gulden verkauft habe. Sein Zollschreiber Heinrich Dagstuhl von Moffeln oder dessen Nachfolger sollen jährlich in den Ostertagen oder binnen 14 Tagen danach die Gülte nach Worms oder Bensheim liefern, sowie in genannter Weise Zolleinnahmen und Verwaltung vornehmen. Der A. bekundet, dass er als Unterpfand Bürgermeister, Rat und Gemeinde seiner beiden Städte Wachenheim und Lambsheim setze, auf die der Käufer in genanntem Fall in Form einer Geiselschaft oder auf Leib und Gut zurückgreifen könne, und welche versprechen, Währschaft zu leisten. Pfgf. Ludwig, Sohn des A., bekundet seine Zustimmung zum Verkauf, Herzog Friedrich, Sohn des A., derzeit gegen Dänemark, werde innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr schriftlich seine Zustimmung erteilen. Ein Wiederkauf soll unter 1/4 jähriger Kündigungsfrist jeweils zu St. Jakob in Worms, Bensheim oder Oppenheim möglich sein.