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Rentverzicht bei Aufnahme in das Armenhaus
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Enthält: Vor dem Offizial überlassen Hinrich Hermelinck, Küster zu St. Lamberti, und seine Frau Catharina Kordings sowie Johan Gise, Kleinsnitter, und seiner Frau Catharina sowie Johan Fanck und seine Frau Clara sowie Severin Kostert und seine Frau Ursula Hermelings der tugendsamen Claren Hermelings, Tochter des +Johan Hermelings, einen Brief über eine an Philipp und Jacob fällige Rente von 1 1/2 Talern, die Werner Erdtman und seine Frau Gertrudt, Bürger zu Ahlen, am 2. Mai 1552 vor dem Ahlener Stadtrat (Bürgermeister Wolter van Staden jun. und Henrich Godt) dem +Henrich Hermelings und seiner Frau Elsen, Bürger zu Münster, verkauft haben. der Brief wurde Bernhardt Huigen und Georgen Burmeister, Provisoren des Armenhauses Wegesende, ausgehändigt, da sie Clara "eine stede in dem vorg. armerleuten hause gegeben" haben. Die Rente verbleibt erblich dem Armenhaus, doch kommen Clara zu Lebzeiten die 1 1/2 Taler Rente zu. Ihre Verwandten verzichten auf alle Erbansprüche an der Rente. Der Offizial siegelt. Zeugen: Meister Henrick Wolterman, geschworener Prokurator, und Caspar Kneman, Diener des Hofes.