Die Kläger erklären, sie hätten ihren Dietkirchener Hof zu Antweiler 1523 dem Vater des Beklagten, Johann von Palant, auf 12 Jahre verpachtet. Er und nun sein Sohn hätten ihn aber ohne Pachtverlängerung weiter innegehalten und einen Unterpächter eingesetzt. Nach einem Verfahren vor dem Kölner Offizial seien sie des Hofes entsetzt worden, doch habe sich Palant anschließend gewaltsam und landfriedensbrüchigerweise wieder in dessen Besitz gebracht. Die Beklagten bestreiten, sich weiter auf das Verfahren einlassen zu müssen, da Ladung und Klageschrift dem Inhalt nach nicht übereinstimmten. Sie bestreiten den Vorwurf des Landfriedensbruches. Vielmehr sei der Pächter auf ihren Befehl hin ohne jede Gewaltanwendung einfach auf dem Hof geblieben. Landfriedensbruch hätte ein ganz anderes Verfahren und andere Vorgehensweisen nach sich gezogen, als der ihnen in der Ladung gemachte Vorwurf, dem Stift den Hof vorzuenthalten.
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Die Kläger erklären, sie hätten ihren Dietkirchener Hof zu Antweiler 1523 dem Vater des Beklagten, Johann von Palant, auf 12 Jahre verpachtet. Er und nun sein Sohn hätten ihn aber ohne Pachtverlängerung weiter innegehalten und einen Unterpächter eingesetzt. Nach einem Verfahren vor dem Kölner Offizial seien sie des Hofes entsetzt worden, doch habe sich Palant anschließend gewaltsam und landfriedensbrüchigerweise wieder in dessen Besitz gebracht. Die Beklagten bestreiten, sich weiter auf das Verfahren einlassen zu müssen, da Ladung und Klageschrift dem Inhalt nach nicht übereinstimmten. Sie bestreiten den Vorwurf des Landfriedensbruches. Vielmehr sei der Pächter auf ihren Befehl hin ohne jede Gewaltanwendung einfach auf dem Hof geblieben. Landfriedensbruch hätte ein ganz anderes Verfahren und andere Vorgehensweisen nach sich gezogen, als der ihnen in der Ladung gemachte Vorwurf, dem Stift den Hof vorzuenthalten.
AA 0627, 639 - B 1641/5225
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1556-1573 (1523-1573)
Enthaeltvermerke: Kläger: Äbtissin, Kanonissen und Kanoniker des freien weltl. Stifts Dietkirchen bei Bonn Beklagter: Carsilius von Palant zu Wachendorf (Kr. Euskirchen), Frechen und Bachem (beide Kr. Köln); sein Halfmann des Dietkirchener Hofes zu Antweiler (Kr. Euskirchen), Hein von Bessenich; 1559 die Tutoren seiner und seiner Witwe Klara Haes minderjährigen Kinder Carsilius, Werner, Klara und Sybille von Palant: Johann von Schellart zu Gürzenich; Johann von Palant zu Berg, Weisweiler, Nothberg, Bettendorf und Laurensberg, jül. Amtmann zu Wilhelmstein und Eschweiler; Daem von Palant zu Wiebelskirchen und Wildenburg, lothring. Bailli (Bellis) zu Nancy und lothring. Amtmann zu Sierck; Adolf Quadt von Buschfeld; ab März 1564 seine Witwe Cäcilie von Palant; ab Juni 1567 Klara Haes und Kinder; ab Juli 1569 als Vormünder der Kinder: Ritter Werner von Merode gen. Schloßberg und Johann Spies zu Lörsfeld Prokuratoren (Kl.): Lic. Mauritius Breunlein 1555 - Lic. Martinus Reychardus - Dr. Ludwig Stahll 1570 - Dr. David Capito - Dr. Julius Mardt Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Portius 1559 - Malachias Raminger 1564 - Kilian Reinhard - Mauritius Breunlin Prozeßart: Citationis et mandati de restituendo et ulterius non offendendo Instanzen: RKG 1556-1573 (1523-1573) Beweismittel: Pachtrevers Johanns von Palant zu Wildenburg, 1523 (48f.). Beschreibung: 4,5 cm, 102 Bl., geb.; Q 1 - 33, es fehlt Q 3, Q 16 doppelt, 1 Beilage.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ
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