Bischof Johann von Straßburg verlegt auf Bitten des Propst und Konvents von Allerheiligen das Fest der Kirchweihe der Kapelle der hl. Ursula beim Kloster Allerheiligen vom Sonntag Trinitatis auf den nächsten Sonntag nach Frohnleichnam und verleiht zugleich allen denjenigen, die an genannten Tagen die Kapelle besuchen, einen 40-tägigen Ablaß.