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Kaiser Karl VI. (voller Titel) belehnt Markwart Gottfried [Georg] Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Lothar Philipp [Ludwig] Schenk Freiherr von Stauffenberg und seines Vettern Karl Christof (Karl Sebastian) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Hälfte einiger der Markgrafschaft Burgau lehenbaren und im einzelnen genannten Güter und Stücke sowie Zinsen und Gülten in Oberwaldbach. Die Belehnung erfolgt auf Bitte von Joseph Wilhelm Freiherr von Stain zu Jettingen für sich selbst und seine mitinvestierten Agnaten Philipp Ernst Joseph und Maximilian Christoph Albrecht Freiherren von Stain zu Jettingen und die von [Guidobald] Maximilian Anton [Freiherr von Stain] hinterlassene Söhne Markwart Franz und Carl Wilhelm [Freiherren von Stain], die die genannten Güter und Stücke sowie Zinsen und Gülten in Oberwaldbach an die genannten Schenken von Stauffenberg verkauft und übergeben hatten. Auf der Grundlage einer kaiserlichen Resolution vom 12. Juli 1730 können die Belehnten und ihre Erben das Lehen künftig vom Aussteller und seinen Erben nach dem Landes- und Lehensrecht innehaben und nutznießen. Die Rechte und Gerechtigkeiten des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Die Belehnten und ihre Erben sollen dafür alle Zeit dem Aussteller und seinen Erben getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, sie mit äußerster Kraft vor Schaden bewahren, ihren Gewinn und Nutzen mehren und auch ansonsten alles das tun, was getreue Lehenleute ihren Lehenherren nach dem gemeinen und österreichischen Lehenrecht zu tun schuldig sind. Als Bevollmächtigter der Belehnten hat der oberösterreichische Regimentsadvokat Franz Joseph Merkh mit einem Eid auf Gott, die Muttergottes und alle Heiligen die übliche Lehenspflicht geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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