Kurfürst Philipp von der Pfalz erlaubt Abt Leonhard zu Kastl (Castell), dass er und seine Nachfahren als Äbte in der Laber von ihrem Weiher zu Weickenhofen bis an die Mühle am Damm des abgegangenen, pfalzgräflichen Weihers fischen und sich des Wassers gebrauchen dürfen. Den Amtleuten zu Bayern wird befohlen, die Äbte daran nicht zu hindern, sonst drohen Huldverlust und Ungnade. Dies alles gilt auf Widerruf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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