Urfehde Nr. 90
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7166
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1497 April 12, Mittwoch vor St. Tiburtius Tag
Regest: Jerg Schnider genannt Münch, zu Bodelshausen gesessen, bekennt, dass er ins Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen gekommen ist aus folgendem Grunde. Vor etlichen Zeiten, da er zu Betzingen sesshaft war, hat er dem Bernhart Hainlin ein Höflein oder Gut verkauft und bei dem Verkauf verschwiegen, dass er dasselbe zuvor um 10 rhein. Gulden versetzt und haft (= haftbar) gemacht hat, um die es auch nachmals haft ist. Darum wollten die Herren von Rewtlingen gegen ihn Härte der Straf vornehmen und ihm Recht ergehen lassen. Das hat er aber verkiest (= abgelehnt). Er hat sie um Gnade gebeten und sich erboten, solche Verhaftung (= Verpflichtung, Verpfändung) zu ledigen (= abzulösen), sobald das in seinem Vermögen sei. Darauf ist er aus dem Gefängnis ledig gelassen worden. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache gegen jedermann zu Rewtlingen ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er bis nächste Weihnachten die 10 fl ablösen. Wenn er sie in der Zeit nicht ablöste, soll und will er sich in eigner Person gen Rewtlingen stellen und wieder in das Gefängnis gehen, aus dem er jetzt ledig geworden ist. Wenn er der Sag (= Inhalt) dieses Briefs nicht nachkäme, so soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger, brüchiger (= wortbrüchiger), verurteilter und schädlicher Mann, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: die Junker Hans Truchsess von Stetten und Ital Einhart Röt
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.20262026, 13:14 MESZ