Philipp von Herda, Propst des Klosters St. Petersberg bei Fulda (Fulde), bekundet: Kaspar Reiprecht genannt von Büdingen (Bu-), Propst im Kloster Allendorf (Aldendorff), hat sich beklagt, daß Johann (Hanns) Schriber, zu Nitzendorf (-dorff) gesessen, im Holz des Klosters unter Riseche rode, welches ihm und seinen Nachkommen kaum Nutzen bringe. Er berufe sich auf seinen Erbkauf, da ihm Philipp das Holz Riseche unter Nitzendorf mit dem Hof verschrieben habe. Der hält daher fest: er hat Johann Schriber und seinen Erben den Hof Nitzendorf mit allem Zubehör - Haus, Hof, Acker, Feld, Wasser, Wiesen und Weide - so verliehen, wie ihn Heinrich (Heintz) Kistener innehatte nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Die Hölzer Riseche und Struth aber hat er dem Kloster und dem jeweiligen Propst vorbehalten; lediglich vier Acker im Struth hat er Schriber zu roden bewilligt; dafür sollte kein Zins gezahlt werden. Falls Schriber oder seine Erben nicht roden wollten, hatte der Aussteller sich die Erhebung des Zinses vorbehalten. Zeugen: Heinrich Lippolt, Pfarrer zu Gumpelstadt, Johann Heymbrecht (-macht), Vikar zu St. Jakob, der alte Buchen Johann (Hans), Konrad Lingener und Konrad Seuffer. Dies nimmt Philipp von Herda auf sein Gehorsamsversprechen, das er Abt und Stift von Fulda geleistet hat. Er erklärt sich, wenn nötig, zu weiteren Aussagen bereit, und siegelt.