Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet als Obmann mit seinen Beisitzern in Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Otto einer- und dem Ritter Engelhard von Neipperg für sich und seine Brüder Wendel und Hans (+) andererseits das Nachfolgende. Otto hatte Thomas Rüdt von Collenberg, Amtmann zu Wertheim, und Andreas Zobel, Amtmann zu Lauda, beigestellt; für Engelhard waren der Doktor Nikolaus von Öwisheim (Euwßsheym) und Hans von Helmstatt, Sohn des Hans (+), dabei. Die Entscheidungen betreffen: 1. eine von den Neippergern neu gebaute Mühle zu Altwiesloch, das über den Ritter Schwarz Reinhard von Sickingen an sie gekommen ist; 2. Ottos Mühle zu Wiesloch, die durch ein Wehr der Neipperger einen Schaden von geschätzten 100 Pfund erlitten und drei Jahre lang wüst gelegen ist; 3. Ottos Schäferei zu Altwiesloch, die durch die Schäferei der Neipperger beeinträchtigt wird, deren Weidgang sich nach Dielheim (Duwelheym) und Baiertal (Büwerntal) ausweitet; [4.] einen nicht entrichteten Zehnt über drei Heller pro Morgen der Neipperger für ihre Wiesen zu Wiesloch; [5.] den Verkauf des gemeinsam besessenen Hofs namens "Claus Hoffmans hoffe" zu Dielheim, den die Neipperger für 400 Gulden verkauft haben; [6.] Zinsen vom "Cleyn hofe"; [7.] die Hinzuziehung der von Dielheim zur Steinsetzung bei Alt-Wiesloch, obwohl die Wieslocher dort Erbstücke und Äcker haben; [8.] den Frondienst von einem Hof zu Dielheim; [9.] Ottos Hintersassen zu Dielheim abgenomme 13 Malter Hafer gemäß einem Entscheid Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz zu Germersheim; [10.] die Herausgabe von abgenommenen und gepfändeten Glocken (schellen); [11.] den Armen namens Eichelberger, den Ottos Diener gefangen und zu Elsenz (Elsentz) vor Gericht gestellt haben und der nun gegen schlichte Urfehde freigelassen werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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