Johann Pastor zum Biyrbaum, Statthalter Arnolds Wymar als Lehnherr des Hofs von der Sleyden, und die Lassen desselben Lehens, von welchen Liechart Sybo als Bevollmächtigter des Kapitels U. L. F. zu Aachen Klage wider Gotschalk von Seyrade wegen seit 3 Jahren nicht bezahlten Carens von einer Mühle zwischen Königsmittelpforte und Jacobsmittelpforte (im Betrag von jährlich 6 Faß Roggen) erhoben, entscheiden nach angehörter Weigerung Gotschalks und auf Grund der vorgelegten Beweisstücke des Kapitels, daß das letztere in deren Bezug und Genuß der genannten Erbpacht bleiben soll. G. in Jaere uns heren als man schreiff Duysent vunffhondert dry ind drissich, des nunyden daigs Augusti.