Ludwig von Hallweil zu Beihingen verkauft an seinen Schwager David Göler von und auf Ravensberg seine halbe Behausung, Scheuer und Stallung samt dem Gras- und Weingarten daran, neben dem halben Haus, das der Käufer Konrad von Weiler abgekauft hat, seine Allmendgerechtigkeit und hohe und niedere Gerichtsbarkeit um 5.200 fl , von denen 2.000 fl gegen das Heiratsgut, das der Aussteller seiner Schwester Maria Jakobe schuldig geblieben ist, 1.200 fl gegen Schulden, die Aussteller, seine Mutter und sein Bruder selig bei dem Käufer aufgenommen haben, aufgerechnet werden und der Rest 1624 zu bezahlen ist. Solange verbleibt der Verkäufer im pfandweisen Besitz des Kaufobjekts. Aussteller verpflichtet sich, die Benützung des Abwassers aus dem äußeren Brunnen und der Wette und die Ableitung des Hummel- und des Ziegelbrunnens zum Bau einer Mühle nicht zu hindern. Aussteller und Empfänger sichern sich gegenseitig das Vorkaufsrecht zu.