A1: Alexander von Wildenstein, Pfleger zu Lauf. A2: Dietz Marschalk, Landrichter zu Auerbach. A3: Hans Romung, Landschreiber zu Auerbach. S1: A1. S2: A2. S3: A3. E: Kunz Schlammersdorfer einerseits und Abt Wernher und der Konvent des Klosters Michelfeld andererseits. Betreff: In Beisein von Friedrich Schlammersdorfer zu Grube (Burggrub, Lkr. Eschenbach), Hans Hellwagen zu Leuzenhof (im Truppenübungsplatz Grafenwöhr) und Kraft Degenreuter zu Stegenthumbach (Lkr. Eschenbach) getroffene gütliche Abrede wegen der Herberge, die Abt und Konvent des Klosters Michelfeld Kunz Schlammersdorfer und seiner inzwischen verstorbenen Frau auf deren beider Leben verkauft haben (= Urkunde Nr. 222). Die Punkte der Abrede lauten: 1) Der zwischen beiden Teilen entstandene Unwille soll ab und tot sein;. 2) der Abt soll Kunz Schlammersdorfer sein Leben lang an jeder Quatember 6 Gulden und ein Ort geben, was jedes Jahr 25 Gulden ausmacht;. 3) wenn Schlammersdorfer so mit Tod abgehen sollte, dass er einen ganzen Quatemberzins nicht mehr erlebt, soll dieser doch seinen Erben ausbezahlt werden;. 4) Schlammersdorfer soll seine Pfründe von jetzt ab bis zur nächsten Weihnachts-Quatember wie vorher besitzen, sich in dieser Zeit aber mit einem anderen Anwesen versehen;. 5) wenn er aber in dieser Zeit sich nicht mit einem anderen Anwesen versehen können sollte, mag er wie jetzt in der Herberge sitzen bleiben und diese bis in die nächste Fasten-Quatember gebrauchen, aber nicht länger;. 6) der erste Vertrag über die Pfründe (= Urkunde Nr. 222) soll ganz ab sein, Schlammersdorfer ihn Abt und Konvent des Klosters Michelfeld übergeben und keine Forderungen und Ansprüche an das Stift mehr haben. (Zweite Ausfertigung siehe Urkunde Nr. 243)

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Staatsarchiv Amberg
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