Urkundliche Bescheinigung, daß zwischen der Frau Margarethe Kinits,
weil. Paul Giesekens Wwe, u. dem erhbaren Wolter Bresser von Rartzdorff,
welcher mit der Ersteren Tochter, Jungfrau Mette Gieseken, eine "Ehethettung
u. Heurathsabrede" getroffen u. mittelst des üblichen Handgelübdes vollzogen
habe, ein Kauf- u. Eheberedungsrecess dahin abgeschlossen worden: daß die
Frau Gieseken ihren künftigen Schwiegersohn ihr an der "Reichen-Straße"
zwischen Bürgermeister Cunradt Gerdener u. Jürgen Dorgudt belegenes Haus
nebst Hof u. ihren Antheil an 3 1/2 Hufen Erbackers auf Sommerstorffer Felde
um u. für 300 Fl. Münze Helmstedter Währung (à 20 Gr.) unwiderruflich
verkaufe, von welchem Kaufgeld der Käufer die eine Hälfte für die Ehegelder,
welche sie zu diesem Betrage ihrer Tochter neben einer anständigen Aussteuer
an Kasten, Kisten, Geräth u. jungfräulichem Zierrath mitzugeben versprochen,
inne behalten möge, die andere Hälfte aber so lange, als sie nicht die, ihr
in dem verkauften Hause vorbehaltene Wohnung u. Beköstigung an seinem, des
Käufers, Tische, wegen Unfriedens mit ihm aufgeben würde, in seiner Nahrung
gebrauchen dürfe, u. falls sie bis an ihr Ende bei ihm bleiben würde, gar
nicht herauszugeben verbunden sei; daß ferner der Käufer u. Bräutigam seiner
Braut gleich nach der Hochzeit 200 Fl. Münze Helmstedter Währung zubringen,
u. das beiderseits Eingebrachte u. das in der künftigen Ehe Erworbene auf
den überlebenden Gatten vererbt werden solle, welcher nur, falls der Andere
innerhalb Jahr u. Tag nach dem ehelichen Beilager verstorben, u. kein
lebender Leibeserbe da sein sollte, den nächsten Erben u. Freunden desselben
60 Fl. herauszugeben habe. - Geschehen ahm 4 Monats Tags Februarii im jare
nach Christi unsersz lieben hern Geburt 1591 - (Papier. Ausgefertigt,
unterschrieben u. untersiegelt durch den Notar u. Rahtssecretär zu Helmstedt
Christianus Hugo.) Zeugen: Jobst Tylcken, Propst, Severin Dieckmann u.
Heinrich Steinhausz, Conventualen des Klosters S. Lüdiger, Johann Weschen,
Heinrich Up dem Berge, Michael Söchtingk, auf Seiten des Käufers; Metz Homan
u. Heinrich Gieseke auf Seiten der Verkäuferin. Unter der Urkunde findet
sich eine, vom Sonntage nach Pfingsten (30 Mai) 1591 datirte, von Matz Homan
u. Hans Bresser unterzeichnete Notiz, laut deren Wolter Bresser 250 Fl. in
baarem "ein- u. zugebracht" hat.