Die Ulmer Bürgerin Agatha geborene Neithardt, Witwe des Ratsälteren Ulrich Löw, verleiht mit Zustimmung ihrer Vormünder, der Ulmer Ratsherren und Bürger Sebastian Lieber und Jodok ("Jos") Besserer, Johann Kress in Steinenfeld ("Stainenfeld") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] ihre Ziegelhütte in Steinenfeld mit dem Lehen genannt das Hintere Steinholz zu Erbrecht. Der Beständner ist verpflichtet, die Ziegelhütte und insbesondere den Ziegelofen dort sowie das Lehen in gutem Zustand zu halten. Den für seine Arbeit benötigten Lehm darf er auf den zu dem Gut gehörenden Äckern graben. Von der Ziegelhütte hat er jährlich 3 Pfund Heller und 2 Hennen und von dem Lehen 16 Schilling Heller nach Ulm zu liefern. Benötigt die Herrschaft für Baumaßnahmen Ziegel oder Kalk, dann soll ihnen der Beständer das Hundert Ziegel und den Scheffel Kalk um 1 Schilling Heller billiger geben als üblich. Dieser kann sein Erbrecht mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei dieser aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel hat der bisherige Inhaber der Herrschaft 1 rheinischen Gulden als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.