Geschäftsjahr 1954
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FA-Westfalen, 31
FA-Westfalen Firmenarchiv Westfalen AG
Firmenarchiv Westfalen AG >> 1. Geschäftsführung >> 1.1. Geschäftsberichte >> 1.1.1. Geschäftsberichte der Westfalen AG
1954 - 1955
Enthält: Bd. 1: - Prüfungsbericht der Bilanz der Sauerstoffwerk Westfalen AG für das Jahr 1954 und der Nachtragsbuchungen zum 31. 12. 1954 sowie Prüfungsbericht der Bilanz der Wohnbaugesellschaft der Sauerstoffwerk Westfalen AG 1954 durch Wirtschaftsprüfer Dr. Schumacher; Bd. 2: - Veröffentlichung der Bilanz 1954 im Bundesanzeiger (1956); - Protokoll der Hauptversammlung vom 15. 2. 1956; - Eintrittskarten und Vollmachten zur Stimmrechtsausübung zur Hauptversammlung am 15. 2. 1956; - Prüfungsbericht der Bilanz (wie Bd. 1);
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:26 MEZ
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