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Landgräfliche Anweisung zur Schuldentilgung bei Kloster Heydau an die Stadt Spangenberg
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1478 datum Cassel uf Montag nach dem Sontage invocavit
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen hat, in Vormundschaft seiner Vettern, den Beamten zu Spangenberg befohlen, dem Kloster Heydau die Schuld von 100 Gulden aus den Gefällen zu Spangenberg, mit einem jährlichen Zins von 5 Gulden, abzutragen. Das Kloster hatte das Geld an Heinrichs Bruder für eine Reise nach Regensburg geliehen.