Papst Gregor ist von der Priorin und dem Konvent des Klosters in Lemeghow vom Augustinerorden nach der Regel des Predigerordens angezeigt worden daß, obwohl sie gemeinsames Vermögen nach dem besonderen päpstlichen Privileg für die Paderborner Diözese haben dürfen, doch einige ungünstige Leute, die das nicht wissen, Zehnten, Einkünfte, Schatzungen, Ländereien, Häuser, Weinberge, Wiesen, Weiden, Gehölze, Mühlen, Instrumente und andere Güter des Klosters böswilligeweise verheimlichen und vorenthalten. Er beauftragt deshalb den Bischof von Hildesheim, diese Übeltäter öffentlich in den Kirchen vor dem Volke zu ermahnen oder ermahnen zu lassen, daß sie innerhalb eines festgesetzten Termins ihre Schulden an die Priorin und den Konvent abtragen und vollkommene Schadloshaltung leisten, und falls sie dem nicht nachkommen, innerhalb eines anderen Termins gegen sie eine allgemeine Exkommunikation zu verhängen. Datum Avinione V. kalendas maii pontificatus nostri anno tercio.