Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und zwei genannte Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Batth Nonnenmacher, Bürger zu Memprechtshofen, und seine Ehefrau Barbara dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Kirche zu Scherzheim 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.