Walram Graf von Sp. bekundet, daß sein + Vater Simon Graf von Sp. Walrams Ehefrau Elisabeth auf die von ihm seinerzeit besessene Hälfte der Stadt Kirchberg (Kyrchperg) mit Gerichten, Bürgern, Leuten, Gülten, Wäldern, Wiesen, Dörfern, Äckern, Wassern, Wassergängen, Rechten, Gewohnheiten und allem Zubehör bewittumt hat; Rudolf und Ruprecht Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge in Bayern (Beyern), von denen die Stadt zu Lehen rührt, haben auf Bitren des + Vaters, des + Johann Grafen zu Sp. und Walrams selbst dazu ihre Zustimmung gegeben (1). Walram beweist nun das Wittum auf die Burg Gutenberg (Guden-), das Tal darunter, genannt Weitersheim, mit Leuten, Gerichten, Gütern, Gülten, Äckern, Weingärten, Mühlen, Wiesen, Wäldern, Weiden, Wassern, Wassergängen, Fischereien, Rechten und Gewohnheiten, sowie die drei Dörfer Roxheim, Hargesheim und Weiler (Wilre) bei St. Katharinen (sante Katherine), ebenfalls mit allem Zubehör. Dieses Wittum soll Elisabeth nach Walrams Tod ohne jede Behinderung ihre Lebtage genießen. Mannen, Burgmannen, Bürger, Amtleute, Leute und Untertanen werden angewiesen, ihr darin gehorsam zu sein und ihr im Fall der Behinderung zu helfen. Es siegeln (1) Walram und (2) sein Sohn Simon Graf von Vianden (Vyanden); dieser siegelt zum Zeichen der Zustimmung; beide bitten Walrams Brüder (3) Johann und (4) Rainald um Mitbesiegelung; diese bekunden, daß das wahr ist. Walram fordert Schöffen und Bürger zu Kreuznach (Cruczenach) auf, Elisabeth zu helfen und zu raten; diese sichern das zu und kündigen ihr Stadtsiegel (5) an. Zeugen sind die Ritter (6) Johann von [Waldeck gen. von] Battenberg, (7) Eberhard Kindelman von Dirmstein (Dyrmen-), (8) Johann von Reichenstein (Richen-), (9) Ulrich von Layen (Leyhen) und (10) Rudwin von Stromberg (-borg); diese kündigen auf Bitten Walrams ebenfalls ihre Siegel an. (1) Nr. 558.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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