Erzbischof Hermann von Cöln verpflichtet sich nebst seinem Domkapitel, dem Grafen Johann von Rietberg einen Teil der 6000 Rheinischen Gulden nebst rückständigen Zinsen, die ihm sein Vorgänger, der Erzbischof Dietrich von Cöln schuldig geworden ist, in gewissen Terminen binnen der Stadt Cöln zu bezahlen und den Rest zu verzinsen. Die Ansprüche, die Graf Johann wegen seines Vaters aus Erzbischof Ruprechts Zeiten desStadthalteramts in Westfalen halben und wegen aufgewendeter Baukosten zu Hirschberg und Pferdeschadens von der Hovestadt zu haben vermeint, will er befriedigen, soweit er sie beweisen kann.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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