Bischof Albrecht von Straßburg entscheidet den Streit zwischen dem Abt Jakob zu Gengenbach einerseits, dem Kirchherrn zu Altenheim, Kaspar von Mittelhausen, Oberschultheiß zu Zabern, Gottfried Quinckener, Kanzler, und Reinbold Mußler andererseits wegen vier Viertel Bohnengelds und sonst der Zehnten zu Altenheim, Ichenheim, und Dundenheim halber.