Die geschworenen Rebschauer verurteilen Bartlin Huppenmeyer, der in Folge seiner Händel mit den Juden zu Lichtenau als Rebmann von dem Ebersteiner Rebhof in Aspich entfernt worden, wegen Vernachlässigung des Rebbaues zu einer an den Grafen Wilhelm zu zahlenden Buße von 20 fl.