Graf Nikolaus von Holstein-Rendsburg, Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog zu Schleswig, Graf Albrecht von Holstein-Rendsburg und Graf Heinrich III. von Holstein-Rendsburg, bekunden, dass Graf Otto I. von Holstein-Pinneberg und Bernhard von Holstein-Pinneberg, Propst zu Hamburg, ihre Vettern, dem Grafen Nikolaus verziehen haben und ihnen allen und ihren männlichen Erben all ihr Recht an dem, was ihnen durch den Tod Adolfs VII. von Holstein-Plön, Sohn des Grafen Johann III. von Holstein-Plön, Vetter der Aussteller, angefallen war, geistlich oder weltlich, überlassen haben und sie deshalb nicht mehr beschuldigen oder hindern wollen. Zeugen: Hinrich von Siggem, Benedikt von Ahlefeldt, Heinrich von Siggem, Alf von Holte, Sievert Dosenrode, Ritter. Bertold von der Lippe, Propst zu der Lippe, Bernd(?) von Winningenhusen, Hugo Post, Johann Busche, Hartwig Heeste, Schack Rantzau, Volrad von Buchwaldt, und Klaus von Ahlefeldt, Knappen. d.d. tho dem Kile na godes bort druttynhundert jar dar na in dem neghentigsten jare, des mydwekenes neigest na deme sondage wan men zinget Quasimodo geniti.
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Graf Nikolaus von Holstein-Rendsburg, Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog zu Schleswig, Graf Albrecht von Holstein-Rendsburg und Graf Heinrich III. von Holstein-Rendsburg, bekunden, dass Graf Otto I. von Holstein-Pinneberg und Bernhard von Holstein-Pinneberg, Propst zu Hamburg, ihre Vettern, dem Grafen Nikolaus verziehen haben und ihnen allen und ihren männlichen Erben all ihr Recht an dem, was ihnen durch den Tod Adolfs VII. von Holstein-Plön, Sohn des Grafen Johann III. von Holstein-Plön, Vetter der Aussteller, angefallen war, geistlich oder weltlich, überlassen haben und sie deshalb nicht mehr beschuldigen oder hindern wollen. Zeugen: Hinrich von Siggem, Benedikt von Ahlefeldt, Heinrich von Siggem, Alf von Holte, Sievert Dosenrode, Ritter. Bertold von der Lippe, Propst zu der Lippe, Bernd(?) von Winningenhusen, Hugo Post, Johann Busche, Hartwig Heeste, Schack Rantzau, Volrad von Buchwaldt, und Klaus von Ahlefeldt, Knappen. d.d. tho dem Kile na godes bort druttynhundert jar dar na in dem neghentigsten jare, des mydwekenes neigest na deme sondage wan men zinget Quasimodo geniti.
LASH, Urk.-Abt. 3 Nr. 369
Gem. Archiv Cap. XXVII Nr. 4 t
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg >> 1 Urkunden
1390
Enthält: Ausfertigung, Pergament 30 x 19,5 + 2,5 cm Umbug, Niederdeutsch, zwei beschädigte Siegel am Pergamentstreifen Rückvermerk: Dit is en bref, dar greve Otte van Schouwenborg heft ynne gelaten greven Clawese unde sinen erven den anval van greven Alves wegene, greven Johannes sone. Druck: Urk. Slg. 2, 286
Verzeichnung
1390 April 13 Kiel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:52 MEZ