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Übereinkunft zwischen der Nassau-Usingischen Landesherrschaft, vertreten durch den Amtmann Marquart von Hattstein, den Adligen von Stockheim (Brüder Adam und Gerhard von Stockheim) und der Gemeinde Usingen über den Holzhieb in bestimmten Teilen der Stockheimer Markwaldung und die Verschließung anderer Teile.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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