Georg Bache von Neustadt (Jurge Bache) bestimmt für das Haus in Neustadt, das er als Mannlehen von Graf Johann von Wertheim d. Ä. trägt und auf das die Morgengabe seiner Ehefrau Agnes verschrieben ist, für den Fall, dass er vor seiner Frau stirbt: Wenn er einen Sohn hinterlässt, soll dieser das Mannlehen tragen, wenn er keinen Sohn hinterlässt, möge seine Witwe dem Grafen einen Lehensträger benennen, wenn er Töchter hinterlässt, sollen deren Ehemänner das Mannlehen tragen.