Staatsbäder
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Gesundheits- und Sozialwesen
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1976 und 2006 übernommen.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1976 und 2006 übernommen.
Findmittel: unverzeichnet
Findmittel: unverzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Bis zum 1.1.2006 waren die Staatsbäder Bad Wildungen und Bad Hersfeld Kurbetriebe des Landes Hessen. Ihre Ursprünge liegen im 18. und 19. Jahrhunderts, als die Heilquellen systematisch erschlossen und Badeeinrichtungen erbaut wurden. Die Kurorte tragen zwar den Titel Staatsbad, doch befanden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs in Staatsbesitz, nicht aber die Orte selbst. Der hessische Landesbetrieb zur Verwaltung der Hessische Staatsbäder wurde 1952 ins Leben gerufen und war unmittelbar dem hessischen Finanzministerium nachgeordnet. Im Zuge des sich spätestens Ende der 1970er Jahre abzeichnenden tief greifenden Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurden seit Ende der 1980er Jahre einschneidende Maßnahmen (Kooperationen, Sparmaßnahmen, etc.) zur Gegensteuerung eingeleitet. Zum 14.12.1999 wurde per Kabinettsbeschluss die Privatisierung bzw. Kommunalisierung der Hessischen Staatsbäder beschlossen. Nach weitgehendem Abschluss der Kommunalisierung und Privatisierung der Betriebsteile des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder wurde dieser zum 1.1.2006 aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben des Landesbetriebs gingen mit dem Ziel der Abwicklung auf den Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement über.
Geschichte des Bestandsbildners: Bis zum 1.1.2006 waren die Staatsbäder Bad Wildungen und Bad Hersfeld Kurbetriebe des Landes Hessen. Ihre Ursprünge liegen im 18. und 19. Jahrhunderts, als die Heilquellen systematisch erschlossen und Badeeinrichtungen erbaut wurden. Die Kurorte tragen zwar den Titel Staatsbad, doch befanden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs in Staatsbesitz, nicht aber die Orte selbst. Der hessische Landesbetrieb zur Verwaltung der Hessische Staatsbäder wurde 1952 ins Leben gerufen und war unmittelbar dem hessischen Finanzministerium nachgeordnet. Im Zuge des sich spätestens Ende der 1970er Jahre abzeichnenden tief greifenden Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurden seit Ende der 1980er Jahre einschneidende Maßnahmen (Kooperationen, Sparmaßnahmen, etc.) zur Gegensteuerung eingeleitet. Zum 14.12.1999 wurde per Kabinettsbeschluss die Privatisierung bzw. Kommunalisierung der Hessischen Staatsbäder beschlossen. Nach weitgehendem Abschluss der Kommunalisierung und Privatisierung der Betriebsteile des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder wurde dieser zum 1.1.2006 aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben des Landesbetriebs gingen mit dem Ziel der Abwicklung auf den Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement über.
Literatur: Menk, Gerhard, Bad Wildungen und der Fremdenverkehr an der Edertalsperre, in: Ulrich Eisenbach u. Gerd Hardach (Hrsg.), Reisebilder aus Hessen. Fremdenverkehr, Tourismus und Kur seit dem 18. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 373-382; Wolfgang Herder (u.a.), Hessische Staatsbäder (Das Land Hessen baut, 3), Wiesbaden 1979; Staatsbäder in Hessen, hrsg. von der Hauptverwaltung der hessischen Staatsbäder, Frankfurt a.M. 1962
Literatur: Menk, Gerhard, Bad Wildungen und der Fremdenverkehr an der Edertalsperre, in: Ulrich Eisenbach u. Gerd Hardach (Hrsg.), Reisebilder aus Hessen. Fremdenverkehr, Tourismus und Kur seit dem 18. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 373-382; Wolfgang Herder (u.a.), Hessische Staatsbäder (Das Land Hessen baut, 3), Wiesbaden 1979; Staatsbäder in Hessen, hrsg. von der Hauptverwaltung der hessischen Staatsbäder, Frankfurt a.M. 1962
Laufzeit: 1951-2005
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Enthält: Organisation, Geschäftsführung, Statistiken, Kurbetriebsverwaltung, Personalverwaltung, Gebäudeverwaltung, Wirtschaftspläne, Vermietungen, Rechnungswesen, Verträge über Verkäufe, Kurzeitung, Pressesachen
Laufzeit: 1951-2005
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1976 und 2006 übernommen.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen wurden 1976 und 2006 übernommen.
Findmittel: unverzeichnet
Findmittel: unverzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Bis zum 1.1.2006 waren die Staatsbäder Bad Wildungen und Bad Hersfeld Kurbetriebe des Landes Hessen. Ihre Ursprünge liegen im 18. und 19. Jahrhunderts, als die Heilquellen systematisch erschlossen und Badeeinrichtungen erbaut wurden. Die Kurorte tragen zwar den Titel Staatsbad, doch befanden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs in Staatsbesitz, nicht aber die Orte selbst. Der hessische Landesbetrieb zur Verwaltung der Hessische Staatsbäder wurde 1952 ins Leben gerufen und war unmittelbar dem hessischen Finanzministerium nachgeordnet. Im Zuge des sich spätestens Ende der 1970er Jahre abzeichnenden tief greifenden Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurden seit Ende der 1980er Jahre einschneidende Maßnahmen (Kooperationen, Sparmaßnahmen, etc.) zur Gegensteuerung eingeleitet. Zum 14.12.1999 wurde per Kabinettsbeschluss die Privatisierung bzw. Kommunalisierung der Hessischen Staatsbäder beschlossen. Nach weitgehendem Abschluss der Kommunalisierung und Privatisierung der Betriebsteile des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder wurde dieser zum 1.1.2006 aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben des Landesbetriebs gingen mit dem Ziel der Abwicklung auf den Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement über.
Geschichte des Bestandsbildners: Bis zum 1.1.2006 waren die Staatsbäder Bad Wildungen und Bad Hersfeld Kurbetriebe des Landes Hessen. Ihre Ursprünge liegen im 18. und 19. Jahrhunderts, als die Heilquellen systematisch erschlossen und Badeeinrichtungen erbaut wurden. Die Kurorte tragen zwar den Titel Staatsbad, doch befanden sich nur einzelne Bereiche des Kurbetriebs in Staatsbesitz, nicht aber die Orte selbst. Der hessische Landesbetrieb zur Verwaltung der Hessische Staatsbäder wurde 1952 ins Leben gerufen und war unmittelbar dem hessischen Finanzministerium nachgeordnet. Im Zuge des sich spätestens Ende der 1970er Jahre abzeichnenden tief greifenden Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurden seit Ende der 1980er Jahre einschneidende Maßnahmen (Kooperationen, Sparmaßnahmen, etc.) zur Gegensteuerung eingeleitet. Zum 14.12.1999 wurde per Kabinettsbeschluss die Privatisierung bzw. Kommunalisierung der Hessischen Staatsbäder beschlossen. Nach weitgehendem Abschluss der Kommunalisierung und Privatisierung der Betriebsteile des Landesbetriebs Hessische Staatsbäder wurde dieser zum 1.1.2006 aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben des Landesbetriebs gingen mit dem Ziel der Abwicklung auf den Landesbetrieb Hessisches Immobilienmanagement über.
Literatur: Menk, Gerhard, Bad Wildungen und der Fremdenverkehr an der Edertalsperre, in: Ulrich Eisenbach u. Gerd Hardach (Hrsg.), Reisebilder aus Hessen. Fremdenverkehr, Tourismus und Kur seit dem 18. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 373-382; Wolfgang Herder (u.a.), Hessische Staatsbäder (Das Land Hessen baut, 3), Wiesbaden 1979; Staatsbäder in Hessen, hrsg. von der Hauptverwaltung der hessischen Staatsbäder, Frankfurt a.M. 1962
Literatur: Menk, Gerhard, Bad Wildungen und der Fremdenverkehr an der Edertalsperre, in: Ulrich Eisenbach u. Gerd Hardach (Hrsg.), Reisebilder aus Hessen. Fremdenverkehr, Tourismus und Kur seit dem 18. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 373-382; Wolfgang Herder (u.a.), Hessische Staatsbäder (Das Land Hessen baut, 3), Wiesbaden 1979; Staatsbäder in Hessen, hrsg. von der Hauptverwaltung der hessischen Staatsbäder, Frankfurt a.M. 1962
Literatur: Menk, Gerhard, Bad Wildungen und der Fremdenverkehr an der Edertalsperre, in: Ulrich Eisenbach u. Gerd Hardach (Hrsg.), Reisebilder aus Hessen. Fremdenverkehr, Tourismus und Kur seit dem 18. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 373-382; Wolfgang Herder (u.a.), Hessische Staatsbäder (Das Land Hessen baut, 3), Wiesbaden 1979; Staatsbäder in Hessen, hrsg. von der Hauptverwaltung der hessischen Staatsbäder, Frankfurt a.M. 1962
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ