Moritz Wilhelm, Herzog von Sachsen-Merseburg, Markgraf der Niederlausitz, bestätigt der Stadt Luckau alle Privilegien und Rechte, die sie von seinen Vorfahren im Markgraftum, Kaisern, Königen von Böhmen, auch anderen Kurfürsten und Herren und insbesondere von König Ludwig [II.], den Kaisern Ferdinand [I.], Maximilian [II.], Rudolf [II.], Matthias, Ferdinand [II.], Kurfürst Johann Georg [I.], Christian dem Älteren und Christian dem Jüngeren erhalten hat, "jedoch soferne sie dem zwischen K. Mt. Ferdinand dem Andern und unsers Älter-Herrn-Vaters Gn. zu Prag am 20./30. Maii Anno 1635 aufgerichteten Friedensschluß und Recess nicht zu entgegen". "Geben zu Merseburg am zwanzigsten Julii nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers Geburth im eintausend siebenhundert und siebenzehenden Jahre."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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