Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er die Brüder Peter und Johann [Zandt?] von Merl (Merle) aus besonderer Gnade zu seinen Dienern angenommen und in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, beide wie seine anderen Diener und Angehörigen bis auf Widerruf mitsamt ihrem Hab und Gut zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Peter und Johann der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Geleits im Fürstentum der Pfalz an, wenn sie darum ersuchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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