Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/11 II
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Amtsgerichte
1866-1984
Inhalt und Bewertung
Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv.
Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen.
Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch das Vereinsregister.
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Sommer 2012 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-20 und die Büschel 1-251. Ludwigsburg, im Januar 2013 Ute Bitz
Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv.
Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen.
Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch das Vereinsregister.
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Sommer 2012 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-20 und die Büschel 1-251. Ludwigsburg, im Januar 2013 Ute Bitz
271 Archivalieneinheiten (2,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ