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Erzbischof Jakob von Trier ersucht Gottfried von Eppstein seinen Anteil an der Grafschaft Diez nach der von seinem Vater mit dem Erzbischof Otto getroffenen Abmachung vom Erzstift zu Lehen zu nehmen, von seinen Ansprüchen auf Hasselbach und Eisenbach abzusehen und ihm die von Erzbischof Werner vormals den Herren von Eppstein geliehenen 8.000 Rheinischen Gulden zurückzuzahlen oder einer Unterredung über diese Gegenstände auf einen Tag nach Ehrenbreitstein oder Braubach anzusagen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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