Der Würzburger Bischof Friedrich [von Wirsberg] und der Abt des Klosters Fulda Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling] bestätigen und ratifizieren eine von den von ihnen bestellten Schiedsleuten Peter Echter von Mespelbrunn, Valentin Fuchs von Dornheim, Lorenz von Romrod, Jobst von Baumbach und Adolf Rau von Holzhausen am 4. Juni 1561 in Hilders getroffene Vereinbarung zur Beilegung der zwischen ihnen herrschenden Streitigkeiten, die im Wortlaut inseriert ist. Der Vergleich betrifft die beiderseitigen Nutzungs- und Herrschaftsrechte im Amt Auersberg und die Rechte der Zent Hilders in den fuldischen Dörfern. Vertagt wurde dagegen die Entscheidung über die Rechte der Pfarrei Hilders

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Staatsarchiv Würzburg
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