Caspar Saltzman, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der letzten Teuerung Frau und Kinder in Armut hatte sitzen lassen, so daß sie aus dem Almosen der Stadt Stuttgart hatten verhalten werden müssen, auch weil er unerlaubt außer Landes gegangen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, Frau und Kinder redlich zu ernähren und zu erziehen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu spielen und an Werktagen keine Zeche mehr zu besuchen, es sei denn an Hochzeiten und "Schenken"- doch soll ihm an Sonn- und Feiertagen eine "ziemliche" Zeche gestattet sein -, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
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Caspar Saltzman, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der letzten Teuerung Frau und Kinder in Armut hatte sitzen lassen, so daß sie aus dem Almosen der Stadt Stuttgart hatten verhalten werden müssen, auch weil er unerlaubt außer Landes gegangen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, Frau und Kinder redlich zu ernähren und zu erziehen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu spielen und an Werktagen keine Zeche mehr zu besuchen, es sei denn an Hochzeiten und "Schenken"- doch soll ihm an Sonn- und Feiertagen eine "ziemliche" Zeche gestattet sein -, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4360
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1532 November 26
Ausf., Perg.; 2 S.: 2 abg.
Urkunden
Schaden: 2 S. abgeg.
Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Jörg Rockenbuch, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Siegler: 1) Gregori Keller, Bm. 2) Jörg Rockenbuch, des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Saltzman, Caspar
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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