Kaspar Moritz aus Walddorf, der schon früher wegen Mißhandlung seiner Ehefrau vom Gericht zu Tübingen mit mehrwöchiger Haft bestraft worden war und jetzt wegen erneuter Mißhandlung und wegen Landesflucht einige Tage zu Tübingen gef. saß, schwört bei seiner Freilassung U. und gelobt eidlich, seine Ehefrau künftig gebührend zu behandeln, ohne Erlaubnis der Herrschaft oder deren Amtleute keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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