Aufhebung einer vom Collegium Medicum als unverdient bestrittenen jährlichen Besoldung des Hannß Adam Günther als Oculist und Bruchschneider, sowie die Zuweisung dieser Besoldung durch Ratsverlaß an das Collegium Medicum für notwendige ärztliche Tätigkeiten zum Wohl der Stadt (im einzelnen aufgeführt)