Das bischöfliche Straßburger Hofgericht des Archidiankonats ultra Rhenum erteilt dem Kloster Allerheiligen die Besitzeinweisung (inmissio) in die von der Witwe und den Erben des Nikolaus Bumann besessenen Güter zu Ebersweier, nachdem die derzeitigen Inhaber den fälligen Erblehenzins seit zwei Jahren nicht mehr bezahlt hatten.