Es wird bekundet, dass die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz den Meister Philipp Aberlin, Lizenziat, für dessen Ehefrau einerseits und Lenhard Gulden andererseits wegen ihrer Irrung verhört haben. Meister Philipp fordert von Lenhard 300 Gulden "zugelegts gelts" mitsamt dem halben daraus entstandenen Gewinn, nachdem über ein Jahr daran nicht mehr als 100 Gulden bezahlt worden seien. Lenhard erwidert, dass er für Aberlins Ehefrau Arrastuch (arres), Salz, Gewürze, Schmalz und anderes gekauft und dafür das Geld geliehen habe, das ihm an der Schuldsumme abgezogen werden solle, da es "nit uß der gesellschafft uberstanden wer". Die Räte haben sie dahin vereinigt, dass Lenhard jetzt 100 Gulden bezahlen und weiter einen Schuldbrief über weitere 100 Gulden mit genannten Fristen ausstellen soll, wogegen Meister Philipp und seine Ehefrau dem Lenhard alle Briefe übergeben sollen. Damit sollen die Forderungen beider Seiten aufgehoben und sie miteinander geschlichtet sein.