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Landschaft (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden >> Landschaft und Landtag
(1482-) 1514-1805
Überlieferungsgeschichte
Die Geschichte der ständischen Vertretung in Altwürttemberg geht ins Spätmittelalter zurück: Der erste bekannte Landtag trat im Jahr 1457 in Leonberg zusammen. Entscheidend für die staatsrechtliche Stellung der Stände wurde der 1514 zwischen dem Landesherrn und den Ständen geschlossene Tübinger Vertrag. Durch diesen Vertrag erhielten die Stände nicht nur das Recht der Steuerbewilligung, sondern auch das des Steuereinzugs bzw. der Steuerverwaltung. Sie erreichten eine gewisse Mitwirkung bei der Gesetzgebung und bei Militärangelegenheiten sowie ein Vetorecht gegenüber der Veräußerung von Landesteilen. Wichtige bürgerliche Grundrechte, über die die Stände fortan zu wachen hatten, waren das Recht der Auswanderung und der Anspruch auf ordentliche Gerichtsverfahren in Kriminalfällen.
Zu schweren Konflikten kam es erstmals unter der frühabsolutistisch geführten Regierung Herzog Friedrichs I. (1593-1608) und im 18. Jahrhundert mit den Herzögen Eberhard Ludwig (1693-1733), Carl Alexander (1733-1737) und Carl Eugen (1744-1793), doch konnten die ständischen Rechte stets wieder restauriert werden. Damals war der berühmte Rechtsgelehrte Johann Jakob Moser acht Jahre Landschaftskonsulent (1751-1759), bis er vom Herzog eingekerkert wurde. König Friedrich hob 1806 die Landschaftsvertretung auf und beschlagnahmte ihr Eigentum. Knapp ein Jahrzehnt später mußte er jedoch wieder eine Ständeversammlung einberufen und unter seinem Nachfolger, König Wilhelm I., kam dann die neue, vertraglich geregelte Verfassung des Königreichs zustande (1819).
Inhalt und Bewertung
Archivalien über die Landschaft und die Landtage, im wesentlichen chronologisch geordnet. Membrum seit dem 16. Jh. Die Archivalien mit einer Laufzeit ab 1806 sind mittlerweile den Beständen E 30, E 31 und E 35 a zugewiesen worden, 3 Urkunden von 1498 finden sich jetzt im Bestand A 602 unter Nr. 460, Nr. 4321, Nr. 4322.
1. Zur Geschichte der altwürttembergischen Landschaft: Die Geschichte der ständischen Vertretung in Altwürttemberg geht ins Spätmittelalter zurück. In den Krisenzeiten des 15. Jahrhunderts gewannen die Landstände hier frühe politische Bedeutung: Der erste bekannte Landtag trat im Jahr 1457 in Leonberg zusammen und wagte es, in den Streit um die Vormundschaftsregierung für den minderjährigen Landesherrn einzutreten. Seitdem prägte die aktive Teilnahme der Landschaft an der Staatsführung die innere Geschichte Württembergs in zunehmendem Maße. Entscheidend für die staatsrechtliche Stellung der Stände wurde der berühmt gewordene Tübinger Vertrag, der 1514 zwischen dem Landesherrn und den Ständen geschlossen wurde. Durch diesen Vertrag erhielten die Stände nicht nur das Recht der Steuerbewilligung, sondern auch das des Steuereinzugs bzw. der Steuerverwaltung. Sie erreichten eine gewisse Mitwirkung bei der Gesetzgebung und bei Militärangelegenheiten, sowie ein Vetorecht gegenüber der Veräußerung von Landesteilen. Wichtige bürgerliche Grundrechte, über die die Stände fortan zu wachen hatten, waren das Recht der Auswanderung und der Anspruch auf ordentliche Gerichtsverfahren in Kriminalfällen. Zu schweren Konflikten kam es erstmals unter der frühabsolutistisch geführten Regierung Herzog Friedrichs I. (1593-1608) und im 18. Jahrhundert mit den Herzögen Eberhard Ludwig (1693-1733), Carl Alexander (1733-1737) und Carl Eugen (1744-1793), doch konnten die ständischen Rechte stets wieder restauriert werden. Damals war der berühmte Rechtsgelehrte Johann Jakob Moser acht Jahre Landschaftskonsulent (1751-1759), bis er vom Herzog eingekerkert wurde. König Friedrich hob 1806 die Landschaftsvertretung auf und beschlagnahmte ihr Eigentum. Knapp ein Jahrzehnt später mußte er jedoch wieder eine Ständeversammlung einberufen und unter seinem Nachfolger, König Wilhelm I., kam dann die neue, vertraglich geregelte Verfassung des Königreichs zustande (1819).
2. Zur Geschichte und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand "Landschaft" war bereits bei der grundlegenden Ordnung des herzoglich-württembergischen Archivs durch Jakob Ramminger (1520-1532) als sog. "Membrum" angelegt worden. Ramminger bildete 3 Hauptabteilungen ("Titel") und zahlreiche Unterabteilungen ("Membra"), wobei unser Bestand - damals noch unter der Bezeichnung "Landtage" - dem dritten Titel "Landschaft" zugehörte. Auch dieses Membrum wurde zunächst in chronologische Serien gegliedert und sollte mit fortschreitender Dauer und Ergänzung Serienspaltungen und Ansätze zu Sachaktenbildung aufweisen. Als Christian Friedrich Sattler um 1780 ein neues Repertorium für das Membrum "Landschaft" anlegte, beschrieb er in seinem Vorwort, "daß dieses Membrum bisher in sehr grosser Verwirrung gewesen und das alte Repertorium dadurch in gleichmäßige Unordnung gerathen" (A 605 Rep. A 34, S. 1). Zahlreiche Akten würden fehlen, ohne daß deren Verbleib bekannt sei, und da mit deren Rückführung nicht zu rechnen war, verzeichnete Sattler nur den vorhandenen Archivalienbestand. Allerdings sollte es in der Folgezeit tatsächlich noch zu einigen Restitutionen von Akten vor allem aus Karlsruhe und Wien kommen, die als Nachträge in Sattlers Repertorium vermerkt wurden. Des weiteren waren 1823 einschlägige Unterlagen aus dem Archiv der württembergischen Landschaft ins Staatsarchiv übernommen und diesem Bestand eingegliedert worden. Überhaupt führte der wiederholte wechselseitige Archivalienaustausch zwischen dem altwürttembergischen Archivmembrum und der sog. Materienregistratur des landständischen Archivs (= L 6) zu einer ansatzweisen Vermischung der Provenienzen, die bei der Nutzung beider Bestände zu beachten ist. Jedenfalls bieten diese beiden Bestände A 34 und L 6 einen sich komplementär ergänzenden Überlieferungskomplex, der zur Erforschung der historischen Beziehungen von Herrschaft und Landschaft in Württemberg eine hervorragende Quellenbasis darstellt. Verschiedene Nachlässe und Korrespondenzen von eng mit der württembergischen Landschaft verbundenen Personen ergänzen den so gewachsenen Bestand, der bis 1933 noch ständig weiteren Zuwachs erhielt. Sattlers Repertorium war mittlerweile so unübersichtlich geworden, daß nun die Titelaufnahmen der vorliegenden Unterlagen auf ein Zettelrepertorium übertragen wurden, das seither als einschlägiges Findmittel diente. Die Archivalien mit einer Laufzeit ab 1806 sind mittlerweile den Beständen E 30, E 31 und E 35 a zugewiesen worden, 3 Urkunden von 1498 finden sich jetzt im Bestand A 602 unter Nr. 460, Nr. 4321, Nr. 4322. Das Zettelrepertorium wurde unter Anleitung von Dr. Stephan Molitor von Tanja Bürger in eine Textdatei eingegeben, die nun in eine MIDOSA 95-Datei als Vorstufe zu einem online-Findbuch umgewandelt wurde. Sie wurde überarbeitet und indiziert, wobei wiederum Tanja Bürger mit Unterstützung von Hartmut Obst die aufwendige Textverarbeitung leistete. Die Neuverpackung und Signierung des Bestandes besorgte Ursula Reibnitz. Der vorliegende Bestand A 34 spiegelt also in seiner Grundstruktur noch immer die ursprüngliche Ordnung des "Membrums" wieder, wie es im 16. Jahrhundert für das herzogliche Archiv angelegt worden war. Die detaillierte Verzeichnung des Bestandes bis hin zur Einzelblattaufnahme durch Sattler wird natürlich auch im neuen Findmittel wiedergegeben; die Titelaufnahmen der späteren Nachträge sowie Formalbeschreibungen wurden überarbeitet bzw. ergänzt. Aktualisierungen stilistischer und sprachlicher Art sowie in Orthographie und Interpunktion wurden nur dort, wo es für die Verständlichkeit notwendig schien, stillschweigend vorgenommen. Abkürzungen wurden in der Regel aufgelöst bzw. vereinheitlicht. Der Bestand umfasst nun 45 Urkunden und 189 Büschel im Umfang von 13,6 lfd. m. Stuttgart, im Mai 2001 Dr. Peter Rückert
3. Literatur: Albert Eugen Adam, Das ständische Archiv in Stuttgart. In: Württembergische Jahrbücher 1882, S. 232-240. Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung, 1. und 2. Band, 1951 und 1953. Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament, 1957. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart: Altwürttembergisches Archiv (A-Bestände), 2. erweiterte Auflage, bearb. Von Hans-Martin Maurer, Stephan Molitor und Peter Rückert, Stuttgart 1999 (= Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 32), v.a. S. 12 ff.
4. Editionen: Albert Eugen Adam, Württembergische Landtagsakten II. Reihe, 1. und 2. Band: 1593-1608, 1910/1911. Wilhelm Ohr und Erich Kober, Württembergische Landtagsakten 1498-1515, 1913.
45 Urkunden, 189 Büschel (14,40 lfd m.)
Bestand
Verwandte Bestände
Komplementär ergänzend zur Beziehung von Herrschaft und Landschaft ist der Bestand L 6 Landständisches Archiv: Materienregistratur.
Literatur und Editionen:
- Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung, 1. und 2. Band, 1951 und 1953.
- Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament, 1957.
- Albert Eugen Adam, Württembergische Landtagsakten II. Reihe, 1. und 2. Band: 1593-1608, 1910/1911.
- Wilhelm Ohr und Erich Kober, Württembergische Landtagsakten 1498-1515, 1913.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.