Vertrag zwischen Ernst und Haug, Freiherrn von Rechberg, und Servatius und Hans Christoph Ehinger über die Besetzung des Gerichts und andere Streitpunkte das Dorf Oberkirchberg betreffend. Mittels leute sind. Johann Schmid, Dr. der Rechte bei der Stadt Memmingen, Heinrich Schilbock, Lizentiat der Rechte, Advokat der Stadt Ulm, Konrad Reiser zu Oberhausen und Michael Kirchenbauer, augsburgischer Obervogt der Herrschaft Schöneck. Der Vertrag legt die Gerichtsordnung und -Einrichtung fest und bestimmt die beiderseitigen Kompetenzen, bestimmt die Pfandhöfe, in welche gepfändetes Vieh getrieben werden soll, die Zuständigkeit bei der Verleihung des Hirtenstabs, des Badstuben-, Schmied- und Mesneramts, die Führung der Heiligenrechnungen und setzt fest, daß sich beider Herrschaften Amtsleute vierteljährlich zur Begleichung der Gerichtssachen treffen. Siegler: Die beiden Bruderpaare, die auch eigenhändig unterschreiben. Orig. Perg.-Libell zu 6 Blättern, 4 S. in Holzkapseln an weiß-rot-gelber Schnur anh., gut erh.