Hans Heinrich von Heusenstamm zu Hornberg, kurmainzischer Erbmarschall, Rat und Amtmann zu Amorbach, bekundet, dass er mit Konsens seines Lehnsherrn, des Bischof Eberhard zu Speyer und des Domstifts daselbst, vom 2. Januar 1604, "deren ich gereit schon zwen von vierthaußent gulden [...], ieder underschiedlich zweythausent gulden besagent, und danach auf dreythausent und siebenhundert gulden einen fernern consens innerhalb eines halben jarhs frist noch außbringen soll und will", dem Karl Freiherrn zu Wolkenstein, Herrn zu Trostburg, Kämmerer Erzherzog Maximilians zu Österreich, Deutsch-Ordens-Komtur zu Heilbronn und Horneck, respektive dem Deutsch-Ordens-Haus Heilbronn eine jährlich zu Martini [= 11. November] nach Heilbronn fällige Gült in Höhe von 385 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen) in Königs- oder spanischen Philippstalern (à 21 Batzen) und ungarischen Dukaten (à 31 Batzen) um 7700 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt zu Unterpfand das vom Stift Speyer lehnbare Schloss Hornberg mit den Dörfern Neckarzimmern und Steinbach sowie sämtlichen Zugehörungen. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung auf Martini vorbehalten.