Erasmus Schwab, Bürger und des größeren Rats zu Nürnberg, bekennt, dass ihm der Rat daselbst gestattet habe sein ohne Wissen des Sebalder Waldamtes erbautes Gärtnersstüblein und Feuerrecht bei seinem Vogthaus zu Pissloe gegen Erlegung einer Strafe von 50 Gulden und Verzicht auf jedes Waldrecht stehen zu lassen.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...