Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor ihnen im Rat sind die Ulmer Bürger Simon Teubler und Sebastian Staiger als vom Rat bestellte Vormünder der hinterlassenen Kinder des verstorbenen Bürgers Sebastian Teubler Georg, Sebastian und Jakob erschienen. Sie haben berichtet, dass sie zum besseren Nutzen ihrer Mündel den Ulmer Bürgern Heinrich Kalteisen, Ulrich Glöcklin und Martin Ehinger als geschworenen Meistern der Ulmer Bauleute einen jährlichen Zins in Höhe von 4 Gulden Ulmer Stadtwährung verkauft haben. Dieser gefällt von Haus und Hofstatt ihrer Mündel in Ulm auf dem Judenhof zwischen dem Pfründehaus der Stamlerpfründe und dem Haus des Johann Lechelmayer, die sie den Käufer als Unterpfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses eingesetzt haben. Dafür haben sie von den Käufern 80 Gulden erhalten, die sie für ihre Mündel verwendet haben. Sie haben sich aber für sich und ihre Mündel das Recht vorbehalten, diesen Zins wieder abzulösen. Da sie aber als Vormünder diesen Verkauf nicht rechtskräftig beurkunden können, bitten sie den Rat der Stadt Ulm um Hilfe. Nach Prüfung der Angelegenheit erklären die Ratsherren, dass der Verkauf gemäß den Vorschriften des Stadtrechts erfolgt ist und der Erlös von den Verkäufern zum Nutzen ihrer Pflegesöhne verwendet wurde. Sofern daher der Verkauf den Käufern unter dem Siegel des Stadtgerichts beurkundet wird, erlangt er Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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