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Gottfried Ningelgen, Richter, sowie die Schöffen Claudius Durand und Gerhard Scholtheis vom Stadtgericht Ratingen bezeugen, dass die Heinrich uffm Koppenschar und seine Ehefrau Endtgen sowie Gerhard vom Koppenschar und Erben von den Eheleuten Johann Stracke und Catharina Robertz, beider Bürger zu Ratingen, eine Anleihe in Höhe von 300 Reichstaler, jeder Taler zu 78 Albus kölnisch gerechnet, gegen Zahlung einer jährlichen Pension aufgenommen haben. Als Unterpfand dient ein Kotten, Abelgunne genannt, und zwei Howäden, der eine im Koeltgen, der andere im Hirnenburger Sigll. Unterschrieben vom Gerichtsschreiber Anton Müller. Siegelankündigung der Aussteller. Rückseitiger Vermerk des Gerichtsschreibers Anton Müller vom 3. Juli 1663 über erhaltene Rückzahlungen an die Eheleute Johann Stracke und Endtgen Robertz

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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