Wilhelm Henrich von und zum Bruch bekundet, dass er von Johann Georg Herzog zu Sachsen und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim belehnt worden ist, verpflichtet sich die zum Teil ohne Konsens verpfändeten und belasteten Lehengüter in Jahresfrist einzulösen und verzichtet auf Hofstätten und Burgsitze, auf denen Burghäuser gestanden haben.