Hermann Nözel, Bürger zu Hall, bekundet wegen Verlusts der Urkunde vor Gericht zu Hall erneut: Er und seine verstorbene Wirtin Sophie (Soffie) haben nach ihrer beider Tod den Kindern ihres verstorbenen Sohnes Hermann ihr kleineres Haus mit dem halben Keller darunter und 3 Pfund Heller aus ihrem Gut zu Eichenau (Eichnawe) (Inhaber: Heggeman) vermacht. Er gab und gibt ihnen [als Zeichen des Rechtsanspruchs] 1 Fastnachtshuhn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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