Privilegienerteilung Bernhards VII. für das Blomberger Kloster (Vorgeschichte in der Narratio): Das Kloster soll frei von allen Diensten und Abgaben sein. Es soll die Freiheiten und Rechte der Blomberger Bürger genießen und zahlt dafür 8 Mark Bielef. Pfg. p.a. Ihm wird erlaubt einen Viehhof in der Stadt einzurichten, ebenso 1 oder 2 Gemüsegärten u. einen Holzhof. Schoßpflichtigen Grundbesitz in und vor der Stadt darf das Kloster weder kaufen, noch sich schenken lassen, ansonsten im Lande bis zu 2000 Gl. für Renten anlegen. Das Kloster ist kirchspielfrei, zahlt aber jährlich die Zinsen von 400 Rhein. Gl.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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