Privilegienerteilung Bernhards VII. für das Blomberger Kloster
(Vorgeschichte in der Narratio): Das Kloster soll frei von allen Diensten
und Abgaben sein. Es soll die Freiheiten und Rechte der Blomberger Bürger
genießen und zahlt dafür 8 Mark Bielef. Pfg. p.a. Ihm wird erlaubt einen
Viehhof in der Stadt einzurichten, ebenso 1 oder 2 Gemüsegärten u. einen
Holzhof. Schoßpflichtigen Grundbesitz in und vor der Stadt darf das Kloster
weder kaufen, noch sich schenken lassen, ansonsten im Lande bis zu 2000 Gl.
für Renten anlegen. Das Kloster ist kirchspielfrei, zahlt aber jährlich die
Zinsen von 400 Rhein. Gl.