Der Bischof von Konstanz Markward [von Randeck] bestätigt auf Bitte des ständigen Vikars am Ulmer Münster Ulrich Gessler sowie von Bürgermeister, Richtern und Rat der Stadt Ulm einen der Ulmer Pfarrkirche von 17 Bischöfen verliehenen Ablass [vgl. A Urk. 0234 von 1355 Oktober 17], gewährt dieser einen zusätzlichen Ablass und gestattet, dass für den Bau des Ulmer Münsters unrechtmäßig erworbenes und herrenloses Gut verwendet werden darf.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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