Klage des Stoffelmüllers Georg Neumüller gegen Georg Stengel, den Müller auf der Obern Mühle, beide in Hirschbach
Vollständigen Titel anzeigen
E 49/II Nr. 1664
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
05.11.1781 - 07.02.1782
Enthält:
1781 November 5: Protokoll, Artelshofen.
Klage des Georg Neumüller, von Zeltnerischen Untertans und Müllers auf der Stoffelmühl in Hirschbach, gegen Georg Stengel, Kloster Michelfeldischen Untertanen und Müller auf der dortigen Obern Mühl.
Kläger erwischte Beklagten vorgestern beim Streuholen im herrschaftlichen Holzberg, dem sogenannten Stoffel- oder Herrnberg. Kläger behauptete, er allein habe das Recht, dort Streu zu holen. Beklagter erwiderte, keiner (!) habe hier ein solches Recht. Bei dem daraufhin entstandenen Handgemenge biss Beklagter dem Kläger das vordere Glied des 2. Fingers der rechten Hand ab.
Die Verwaltung verwies darauf, dass die Körperverletzung nicht vor hiesige Verwaltung gehöre. Ein Recht, im Herrenholz Streu zu machen, hat tatsächlich keiner der beiden Kontrahenten, welche sich somit beide strafbar gemacht haben.
Schriftwechsel des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, mit Verwalter Johann Conrad Gröschel, Artelshofen.
1781 Dezember 12: Schreiben des J(ohann) Fr(iedrich) Zeltner, Nürnberg, an Gröschel, Artelshofen.
Dem Stallungsgesuch bezüglich Neumüllers wird stattgegeben.
Stengel wird mit einer - später moderierten - Strafe belegt.
Dabei:
Gebührenfestsetzung.
1781 November 5: Protokoll, Artelshofen.
Klage des Georg Neumüller, von Zeltnerischen Untertans und Müllers auf der Stoffelmühl in Hirschbach, gegen Georg Stengel, Kloster Michelfeldischen Untertanen und Müller auf der dortigen Obern Mühl.
Kläger erwischte Beklagten vorgestern beim Streuholen im herrschaftlichen Holzberg, dem sogenannten Stoffel- oder Herrnberg. Kläger behauptete, er allein habe das Recht, dort Streu zu holen. Beklagter erwiderte, keiner (!) habe hier ein solches Recht. Bei dem daraufhin entstandenen Handgemenge biss Beklagter dem Kläger das vordere Glied des 2. Fingers der rechten Hand ab.
Die Verwaltung verwies darauf, dass die Körperverletzung nicht vor hiesige Verwaltung gehöre. Ein Recht, im Herrenholz Streu zu machen, hat tatsächlich keiner der beiden Kontrahenten, welche sich somit beide strafbar gemacht haben.
Schriftwechsel des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, mit Verwalter Johann Conrad Gröschel, Artelshofen.
1781 Dezember 12: Schreiben des J(ohann) Fr(iedrich) Zeltner, Nürnberg, an Gröschel, Artelshofen.
Dem Stallungsgesuch bezüglich Neumüllers wird stattgegeben.
Stengel wird mit einer - später moderierten - Strafe belegt.
Dabei:
Gebührenfestsetzung.
Archivale
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Neumüller, Georg
Indexbegriff Person: Stengel, Georg
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Zeltner, Johann Friedrich
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Neumüller, Georg
Indexbegriff Person: Stengel, Georg
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Zeltner, Johann Friedrich
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen
Hirschbach, Herrenberg
Hirschbach, Herrenholz
Hirschbach, Obermühle
Hirschbach, Staffelmühle (Stoffelmühle)
Hirschbach, Stoffelberg
Protokoll
Klage
Müller, Hirschbach
Streuholen
Rauferei
Fingerglied abgebissen
Körperverletzung
Verwalter Artelshofen
Stallung
Strafmoderation
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ