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Ph. und Th., Söhne des Ph. de Hohenvels, befreien das Kloster Ulenhusen, welches ihnen das Recht der Kollation einer Präbende übertragen, von dem Zolle in ihrem Gebiete. (Nach den beachtenswerten Indorsaten Befreiung vom Zolle zu Geisenheim durch die Rheingrafen).

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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